Kita Reilingen

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Vorwort der pädagogischen Fachkräfte

Liebe Leserinnen und Leser,

herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer kommunalen Kindertagesstätte "Haus der kleinen Hasen".

Die Einrichtung ist offen für alle Kinder. Unabhängig von ihrer kulturellen und individuellen sozialen Situation werden alle Kinder mit und ohne Behinderung von qualifizierten pädagogischen Fachkräften bis zu ihrem Schuleintritt ganzheitlich gefördert.

Die vorliegende Konzeption soll Ihnen unsere pädagogische Arbeit im "Haus der kleinen Hasen" sichtbar machen. Sie dient als Leitfaden und Orientierung für Erziehungsberechtigte, pädagogische Fachkräfte und alle, die sich für unsere Arbeit interssieren.

In einem intensiven Prozess und Austausch haben wir die pädagogischen Inhalte und Schwerpunkte unserer Arbeit reflektiert, diskutiert und zusammengefasst. Uns ist es wichtig, dass für die Qualitätssicherung in unserer Kindertagesstätte die Konzeption ständig überprüft und weiterentwickelt wird. Prozesse müssen regelmäßig im Team an die Rahmenbedingungen und aktuellen Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie angepasst, verändert oder erweitert werden. Dabei steht das Wohl des Kindes immer im Vordergrund.

Wir wünschen Ihnen viel spaß beim lesen.

Ihr Team vom "Haus der kleinen Hasen"

Pädagogische Konzeption

Kinderschutzkonzept der Gemeinde Reilingen

Das vorliegende Schutzkonzept der Gemeinde Reilingen, als Träger für die kommunalen Kindertagesstätten, stellt das Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung in einem gewaltfreien Umfeld sicher. Seit dem Beschluss der UN Kinderrechtskonvention sind die Rechte der Kinder auf Leben, Bildung, Schutz vor Gewalt, sowie auch das Recht gehört zu werden und das Recht auf Selbstverwirklichung schriftlich verankert. Die Kinderrechte gelten für jedes Kind unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft. Sie bilden die Grundlagen für unsere Kindertagesstätten und deren pädagogische Arbeit.

Das Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen - soll den Kinderschutz in Deutschland verbessern, Prävention und Intervention voranbringen und alle Akteure stärken, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren.

Der seit Oktober 2005 gültige §8a Absatz 2 des VIII Sozialgesetzbuch erweitert die Pflichten der Tagesstätten, indem er die Klärung eines möglichen Gefährdungsrisikos im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung verlangt.

Um den gesetzlichen Schutzauftrag mit Hilfe des vorliegenden Schutzkonzeptes umzusetzen, orientieren wir uns hier an unseren Leitbildern

„Ich sehe dich, wie du bist und weiß, dass du gut bist. Genau so, wie du bist.“

„So wie du bist, bist du okay.“

und unseren Handlungsprinzipien:

• Wir verhalten uns den Kindern gegenüber achtsam und einfühlsam. Im Umgang wahren wir die persönliche Grenze und Intimsphäre eines jeden Kindes.

• Wir ermutigen die Kinder zu einer lebensbejahenden Einstellung und Lebensfreude. Dazu müssen die Kinder ernst genommen und in ihren Partizipationsmöglichkeiten unterstützt werden.

• Wir schaffen unter den vorgegebenen Bedingungen den bestmöglichen Rahmen, um die Entwicklung der Kinder angemessen zu unterstützen, zu fordern und zu fördern. Die wichtigste Gewährleistung hierfür sind engagierte, ausgebildete und kompetente pädagogischen Fachkräfte.

• Unser Handeln ist jederzeit geprägt von Offenheit, Ehrlichkeit, Akzeptanz und Wertschätzung gegenüber allen Beteiligten.

• Wir fühlen uns für das Wohl jedes Kindes verantwortlich.

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